DATENVISUALISIERUNG
Politische Kriminalität gegen
religiöse Institutionen in Berlin
Was ist das parlamentarische Fragewesen?
Mit dem Fragerecht ist den Abgeordneten in der Verfassung von Berlin ein Instrument verbrieft, um eine der zentralen Aufgaben des Parlaments erfüllen zu können: die Kontrolle der Regierung. Die Schriftliche Anfrage dient also der Information und der Kontrolle.
Neben der Schriftlichen Anfrage ist in § 51 der Geschäftsordnung die Fragestunde während der Plenarsitzung, die im Anschluss an die Aktuelle Stunde stattfindet, verankert. Sie hat eine Dauer von 60 Minuten und berechtigt jeden Abgeordneten, eine mündlich vorgetragene Frage – Spontane Anfrage – an den Senat zu richten.
Hier findet ihr eine Auflistung meiner schriftlichen Regierungskontrollen über den Weg des parlamentarischen Fragewesens.
Was ist die
Rechtsgrundlage?
„Jedes Mitglied des Abgeordnetenhauses kann über bestimmte Vorgänge in einer Anfrage, die bei dem Präsidenten schriftlich einzureichen ist, vom Senat Auskunft verlangen (Schriftliche Anfrage). Der Senat beantwortet die schriftliche Anfrage schriftlich. Die Antwort soll innerhalb von drei Wochen erfolgen. Der Senat darf schriftliche Anfragen grundsätzlich nicht wegen ihres Umfangs zurückweisen und hat Verzögerungen zu entschuldigen. Anfrage und Antwort werden vom Präsidenten auch als Sammelvorlage veröffentlicht.„
§ 50 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Synagogen
Woher kommen die Daten?
Damit das hier nicht allzu voll wird, habe ich die schriftlichen Anfragen der 18. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses nach Jahren sortiert in diesem Archiv gespeichert.
Durch einen Klick auf die Jahreszahl seht ihr alle Anfragen aus dem jeweiligen Zeitraum.