Am 19. September fand bei mir im Kiezbüro Soldiner 42 eine Podiumsdiskussion zum Thema Mieten statt. Dafür hatten wir zwei spannende Expertinnen zu Gast: Katrin Schmidberger, mietenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus sowie Wibke Werner, die stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins ist.
Die Ausgangslage im Wedding, Gesundbrunnen und auch im Soldiner Kiez ist angespannt: Im Wedding sind die Mieten in den vergangenen zehn Jahren um 121 Prozent gestiegen. Während es bei vielen Zuziehenden heißt „der Wedding kommt“, bedeutet das für viele alteingesessene Mieter*innen, dass sie den Kiez verlassen müssen. Von Verdrängung sind aktuell viele Berliner*innen betroffen, auch bei uns im Kiez.
Zum Eingang der Veranstaltung gaben Katrin Schmidberger und Wibke Werner einen Überblick über bereits bestehende Instrumente und Gesetze, die Mieter*innen schützen sollen:
Wichtig ist im Soldiner Kiez, dass große Teile seit inzwischen über einem Jahr als Milieuschutzgebiet ausgewiesen sind. Das hat vor allem Auswirkungen darauf, welche baulichen Maßnahmen erlaubt sind. Eine Erhöhung von Mieten durch Luxusmodernisierungen soll verhindert werden. So sind aufwändige Modernisierungen wie z.B. Grundrissänderungen, der Bau von Balkonen oder der Einbau von teuren Bädern verboten. Auch eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist durch die Lage im Milieuschutzgebiet erschwert und muss stets genehmigt werden.
Ein weiteres wichtiges Instrument ist die Mietpreisbremse. Diese regelt, dass die Miete bei Wiedervermietungen nur maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Andernfalls können Mieter*innen dagegen vorgehen. Über die ortsübliche Vergleichsmiete informiert der Berliner Mieterverein.
Auch immer wieder angesprochen und gerade auch in den letzten Wochen viel in der Öffentlichkeit diskutiert wurde der Entwurf eines Berliner Mietendeckels. Dieses Gesetz ist noch nicht beschlossen, somit bleiben die genauen Details noch abzuwarten. Der Mietendeckel soll für fünf Jahre gelten und die bestehenden Mieten für diesen Zeitraum einfrieren. Bei Verstößen kann gegen Vermieter*innen ein Bußgeld verhängt werden.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Politik auf Bezirks- sowie Landesebene nur begrenzte Möglichkeiten hat. Dies hängt mit der Gesetzgebungskompetenz zusammen, wobei die Regelung des privaten Mietrechts – also das Verhältnis zwischen Vermieter*in und Mieter*in – beim Bund liegt. Der Erlass eines Mietendeckels ist dadurch möglich, dass dieser zum Regelungsbereich des öffentlichen Mietpreisrechts zählt und dadurch auf Landesebene geregelt werden kann. Neue Gesetze fallen aber weitestgehend in den Regelungsbereich des Bundestages.
Ziel aller besprochenen und geplanten Maßnahmen ist, wie Katrin Schmidberger und Wibke Werner übereinstimmend klarstellten, die Wiederherstellung eines Gleichgewichts zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen. Dieses Verhältnis habe sich in den letzten Jahren grundlegend verändert und sei immer stärker geprägt durch eine immer mächtigere Stellung der Vermieter*innen. Dies sollte vor allem auch in den zunehmend emotionalisiert geführten Debatten zum Mietendeckel berücksichtigt werden. Denn der grundgesetzliche Schutz des Eigentums ist kein Schutz von Renditen – Eigentum verpflichtet auch.
Insgesamt muss aber beachtet werden, dass auch die besten und sozialsten Regelungen nicht helfen, mehr Wohnraum zu schaffen. Denn wo Wohnungen knapp sind, müssen auch neue gebaut werden. Hier muss jedoch darauf geachtet werden, dass nicht nur teurer Wohnraum entsteht. Vielmehr müssen verpflichtende Sozialwohnungs-Quoten vereinbart werden, die auch bestehen bleiben. Zwei Drittel der Berliner*innen wohnen außerhalb des S-Bahn-Rings, dort ist auch Raum für neue Quartiere. Hier muss darauf geachtet werden, dass diese eine gute Anbindung haben an die Innenstadt, auch Menschen, die nicht in der Innenstadt leben, muss eine gute Teilhabe ermöglicht werden. Jedoch machen die steigenden Mieten auch vor weiter außerhalb gelegenen Gebieten nicht Halt. Auch hier müssen Regelungen etabliert werden, die Mieter*innen wirksam schützen.
Gentrifizierung und Verdrängungsprozesse verändern nicht nur die Menschen, die in einem Kiez leben, sondern auch das Straßenbild und die Ladengeschäfte. Gerade Gewerbemieter*innen sind bislang weitgehend ungeschützt, obwohl Verdrängung auch sie trifft. Ganz besonders auch soziale Träger*innen, die sich die Mieten in der Innenstadt schlichtweg nicht mehr leisten können oder Kleingewerbetreibende wie Spätis. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, auch hier braucht es gesetzliche Regelungen des Bundes. Gleichzeitig könnte ein Modell auf Landesebene schon jetzt sein, dass das Land Berlin Gewerberäume anmietet und verbilligt an soziale Träger*innen untervermietet. Der Kampf um die Mieten sollte auf keinen Fall bedeuten, dass soziale Einrichtugen und lokale Infrastruktur gegeneinander ausgespielt werden.
Katrin Schmidberger und Wibke Werner wiesen abschließend noch einmal darauf hin, dass auch die besten gesetzlichen Regelungen nicht sinnvoll sind, wenn sie nicht durchgesetzt werden. Wenn in den Bezirksämtern Personalmangel herrscht und Regelungen zum Schutz der Mieter*innen dadurch nicht kontrolliert werden, geht dies stets zu Lasten der Mieter*innen. Somit muss bei der Schaffung von neuen Gesetzen und Regelungen immer auch darauf geachtet werden, dass genug Personalstellen vorhanden, um eine funktionierende Aufsicht in den Bezirksämtern zu garantieren und die neuen Gesetze auch durchgesetzt werden können.
Es gibt somit viele verschiedene Regelungen und Instrumente, die allesamt dem Mieter*innenschutz dienen. So darf nicht nur einseitig eine Strategie verfolgt werden, es muss vielmehr an vielen Stellen gehandelt werden. Katrin Schmidberger formulierte sehr treffend, es seien viele Bausteine, die wir alle zusammendenken müssen.
Was konkret sollen Mieter*innen also tun? Es ist wichtig, miteinander und gerade auch in der Hausgemeinschaft vernetzt zu bleiben und aufmerksam zu sein. Mieter*innen haben Rechte und diese sollten sie auch nutzen. Eine kostenlose Beratung zum Thema Milieuschutz gibt es im Soldiner Kiez immer donnerstags von 16 bis 18 Uhr im Büro des Quartiersmanagements in der Koloniestraße 129. Eine allgemeine mietrechtliche Beratung gibt es donnerstags zur gleichen Zeit von 16 bis 18 Uhr im Bürgeramt in der Osloer Str. 36.
Bei Problemen mit Vermieter*innen sind mein Team und ich selbstverständlich jederzeit ansprechbar. Kommt gerne auf uns zu, wir schauen, wo wir helfen können!
Mehr Informationen zum Berliner Mieterverein und seinen Beratungsangeboten findet ihr hier, Informationen zur Milieuschutzberatung im Soldiner Kiez findet ihr hier.