Die Koalition hat ihren Entwurf für eine Novellierung des Berliner Verfassungsschutzgesetzes vorgestellt. Wir haben lange darauf gewartet. Jetzt ist es da, aber was steht drin?
Wichtig als Kontext: Die Koalition reagiert mit dem Entwurf zur Neu-Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz (April 2022) sowie weiteren Gerichtsurteilen. Im Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz hat das BVerfG neue grundlegende Regelungen für die Anwendung von nachrichtendienstlichen Mitteln festgelegt und darüber hinaus die Trennung von Polizei und Nachrichtendienst geschärft, indem Grundsätze der Übermittlungsbefugnisse überarbeitet wurden. Da eigentlich kein bisheriges Gesetz auf Landes oder Bundesebene diesen neuen Grundsätzen entsprach, mussten alle ihre Verfassungsschutzgesetze anpassen.
Die Koalition setzt das nun um. Dabei haben sie aber Gestaltungsspielraum und diesen nutzen sie, um dem Verfassungsschutz neue und umfassende Befugnisse zu geben, während die Möglichkeiten der Transparenz und der parlamentarischen Kontrolle auf einem Minimum bleiben sollen. Das finden wir nicht gut.
Zum Beispiel sollen die Auskunftsrechte der Bürger*innen stark beschnitten werden. Möchte man in Zukunft (falls das Gesetz so beschlossen wird) Auskunft darüber, welche Daten der Berliner Verfassungsschutz über eine*n gespeichert hat, muss man sein Ersuchen begründen, indem man auf einen „konkreten Sachverhalt“ hinweist und ein „berechtigtes Interesse“ darlegt. Man soll also selber einen Grund liefern weshalb der Verfassungsschutz eine*n vielleicht beobachten könnte.
Der Berliner Verfassungsschutz hat auch im Ausschuss dargestellt, dass sie das verändern wollen, damit keine missbräuchlichen Anträge auf Auskunft gestellt werden können. Auf unsere Frage ob das denn in der Vergangenheit in einem relevanten Ausmaß bereits passiert ist, wurde verneint. Diese Hürde einzubauen halten wir für falsch und gefährlich. Wir finden: Bürger*innen müssen ihr Recht auf Auskunft wie bisher behalten dürfen. Falls diese Veränderung trotzdem so kommt bedeutet das vorallem Verlust von Transparenz und dadurch Vertrauen.
Statt zu schauen, welche Dinge gut laufen und welche weniger gut und darauf die Arbeit und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Amtes anzupassen, würde der Entwurf umfassende Befugnisse ermöglichen. Um die Novellierung des Gesetzes wirklich gut zu machen hätte es im Vorfeld eine wissenschaftliche Untersuchung der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes gebraucht. Wir haben das vor der Wiederholungswahl 2023 zusammen mit Der Linken und der SPD angestoßen. Unter Schwarz-Rot wurde die Evaluation abgesagt…
Onlinedurchsuchung
Wenn die Koalition den Gesetzesentwurf so beschließt, darf der Verfassungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen Onlinedurchsuchungen durchzuführen. Die Onlinedurchsuchung ist grundsätzlich ein sehr problematisches Instrument, was wir entschieden ablehnen. Es kann in der Praxis eigentlich nicht reguliert werden. Dass nur Daten zur Abwehr eine „konkretisierten Gefahr“ betrachtet werden, lässt sich nicht umsetzen. Es ist letztlich also ein tiefstmöglicher Eingriff in die private Lebensgestaltung. Außerdem braucht die Onlinedurchsuchung Sicherheitslücken im System der Endgeräte. Das heißt der Staat ist für diese Maßnahme darauf angewiesen, dass Sicherheitslücken nicht geschlossen werden – was zu einem Zielkonflikt führt. Hat der Staat Interesse an der Sicherheit von technischen Systemen der Bürger*innen, wozu er laut Grundgesetz verpflichtet ist oder möchte er lieber die Möglichkeit zum Zugriff durch einen Staatstrojaner offen halten?
Das ist nur ein kurzer Einblick in die umfassenden Probleme, die wir mit dem Gesetzesentwurf haben.
Wir werden nach der Sommerpause im Ausschuss über den Entwurf sprechen und auch eine Anhörung hierzu abhalten. Ich bin sehr gespannt, wie die Koalition sich dazu verhält und, ob der Entwurf nochmal angepasst wird. So oder so werden wir bestimmt eine hitzige Debatte erleben!
Ihr könnt auf der Webseite des Rbb meine Rede im Plenum des Abgeordnetenhauses zur 1. Lesung nachschauen (12.06.2025).