Ich wollte mich mit einem Fachgespräch einem Thema widmen, was mich nun schon seit 2023 begleitet: Die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes in Berlin. Seit 2023 hat die Koalition angekündigt, dass sie in dieser Legislaturperiode kommen soll. Das Gesetz muss aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden und kann nach mehr als 20 Jahren sowieso eine Aktualisierung gebrauchen.

Im Mai 2025 war es dann soweit und der Senat hat einen Gesetzesentwurf (DS 19/2466) ins Parlament eingebracht. Seit dem haben wir an verschiedenen Stellen unsere Kritik an dem Gesetzesentwurf deutlich gemacht. Auch der Großteil der Anzuhörenden in der Anhörung im Verfassungsschutzausschuss kritisierten den Entwurf an verschiedener Stelle. Nach der Anhörung hat auch die Koalition sich dafür ausgesprochen Änderungsanträge zu stellen. Eine Evaluation der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes, wie wir sie gemeinsam mit Linken und SPD durchführen wollten, wäre enorm wichtig für diese Novellierung gewesen.

Mit dem Fachgespräch wollte ich einen Raum bieten, um Fragen zum Gesetzesentwurf zu stellen und sich ein Bild über die Neuerungen des Gesetzes zu bilden. David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) war dabei und hat seine Einschätzung zum Gesetz dargestellt und konnte rechtliche Verständnisfragen ausräumen.

Wer den Prozess verfolgen will, hat hier die Möglichkeit die einzelnen Lesungen etc. nachzuverfolgen:

  • 26.05.2025 – Gesetzesentwurf als Drucksache im AGH (DS 19/2466)
  • 12.06.2025 – 1 Lesung im Plenum (Protokoll)
  • 30.06.2026 – 1. Lesung im Ausschuss für Verfassungsschutz (Protokoll
  • 15.09. 2025 – Anhörung im VS Ausschuss (Protokoll)